Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 06.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis hat sich um einen Infizierten, wie Landrat Frank Puchtler informiert, auf 158 erhöht.
Ein Patient aus Lahnstein ist im Krankenhaus Bad Ems im Alter von 76 Jahren verstorben, so dass sich bedauerlicherweise eine Zahl von 6 Verstorbenen aus dem Rhein-Lahn-Kreis ergibt.

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 04.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis bleibt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, mit 155 stabil.
Aktuell hat sich die Zahl auf 128 Genesene im Rhein-Lahn-Kreis erhöht.

Mit der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Kenntnis werden die Bund-Länder-Beschlüsse vom 30.04.20 umgesetzt. Die Verordnung tritt am 3. Mai in Kraft und gilt bis zum 17. Mai.

Mit der Verordnung werden weitere Lockerungen der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt. 

 

Insbesondere:

- Friseure und Fußpflegeeinrichtungen können unter Einhaltung von Vorgaben wieder öffnen.

-  Aufgrund der Rechtsprechung und zur besseren Akzeptanz können Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.

- Die stille Einkehr in Gotteshäusern und Gebetsräumen sind unter Wahrung des Mindestabstands und der Steuerung des Zutritts erlaubt. Gottesdienste sind unter Auflagen zulässig.

- Spielplätze können gemäß § 4 Abs. 7 der Verordnung wieder öffnen, sofern die grundlegenenden Regeln für den öffentlichen Raum eingehalten werden (Nicht mehr als mit einer anderen Person, die nicht mit im Haushalt lebt; ansonsten Mindestand von 1,5 Metern). Es liegt somit in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden.

- Die Aus- und Fortbildung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie die Fortbildung zur fachlichen Qualifizierung von Verwaltungsbediensteten ist möglich, soweit die Vorgaben des Hygieneplans für Schulen eingehalten werden.

 

Großveranstaltungen/Veranstaltungen

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen davon ausgegangen werden muss, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Bezüglich der weiteren Veranstaltungen führt Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus: "Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden."

 

Freibäder/Schwimmbäder

Zur Frage, ob und wann bzw. unter welchen Auflagen Bäder (vor allem die Freibäder) ggf. zum Sommer hin geöffnet werden könnten, befinden sich die kommunalen Spitzenverbände im Austausch mit dem Innenministerium. Der GStB fragt derzeit hierzu ein Meinungsbild bei seiner Mitgliedschaft ab, um dieses in die Gespräche einfließen zu lassen.

 

Gastro/Tourismus

Gemäß Bund-Länder-Beschluss sind nunmehr die zuständigen Fachministerkonferenzen beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 03.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis bleibt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, mit 155 stabil.
Am Montag beginnt aufgrund der Entscheidung von Bund und Land der zweite Öffnungsschritt an den Schulen. 

Anbei Pressemitteilungen des Rhein-Lahn-Kreises vom 29.04.2020 und 30.04.2020.

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Die zweite Stufe der Schulöffnung startet, wie Landrat Frank Puchtler informiert, auf Entscheidung von Bund und Land mit mehreren Klassen und Jahrgangsstufen am Montag.

Der ÖPNV läuft ab Montag wieder im Normalbetrieb unter Beachtung der Schutzvorschriften.

Anbei Pressemitteilungen des Rhein-Lahn-Kreises vom 25. bis 27.04.2020.

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Am Montag, 27.04.2020 sind auf Entscheidung des Bildungsministeriums die Prüfungsklassen der FOS Katzenelnbogen, der BBS Lahnstein und Diez gestartet. Knapp 500 Schüler nahmen ihren Unterricht wieder auf. 

Ebenfalls seit Montag gilt die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz. Sie ist beim Einkauf und im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben.

Eine Nähanleitung für ein Mund-Nase-Maske kann hier heruntergeladen werden:

https://www.rhein-lahn-kreis.de/aktuelles/corona/mund-nasen-maske/naehanleitung-mund-nase-maske.pdf?cid=618

Ab dem 4. Mai wird die Verbandsgemeindeverwaltung grundsätzlich für Publikum geöffnet sein, jedoch weiterhin nicht für den spontanen, durchgehenden Besucherverkehr. Persönliche Vorsprachen in der Verwaltung bedürfen – wie bislang – auch in der Zeit nach dem 4. Mai einer vorherigen Terminvereinbarung. Hierzu sind alle Besucher – Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinden und der Stadt Diez und alle anderen Personenkreise, die nicht Personal der Verwaltung sind – angehalten, vor dem Besuch der Verwaltung einen entsprechenden Termin aktiv mit dem im Einzelfall zuständigen Fachbereich beziehungsweise mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminvereinbarung sollen keine Besucher die Verwaltung betreten. Alle persönlichen Kontakte müssen in jedem Fall unter Beachtung der relevanten Schutzmaßnahmen, Hygiene- und Abstandsregelungen erfolgen!

Alle Besucherinnen und Besucher sollen dann termingerecht in der Verwaltung erscheinen und betreten diese ausschließlich durch den neugestalteten Haupteingang am Bürgerbüro. Von dort aus wird eine telefonische Anmeldung des erschienenen Besuchs beim zuvor angefragten Gesprächspartner aus der Verwaltung erfolgen. Die- oder derjenige wird aufgrund dieses Anrufs den Besuch im Bürgerbüro abholen und dann in die speziell für diese Zwecke in allen Fachbereichen eingerichteten Büroräume – so genannte Bürgerarbeitsplätze – begleiten.

In den für Besucherkontakte vorgesehenen Büroräumen sind auf den Schreibtischen Aufsteller aus Plexiglas installiert, die eine Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus während des Sprechens verhindern. Es wird ergänzend empfohlen, während der Besucherkontakte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen – dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch für die Sachbearbeiter. Für den Fall, dass Besucher keine eigenen Masken zum Gesprächstermin mitbringen, wird seitens der Verwaltung ein MNS (Einmalartikel) zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Gesprächstermins begleiten die Sachbearbeiter ihren Besuch wieder ins Erdgeschoss, wo dann ausschließlich über den ehemaligen Haupteingang das Verlassen des Verwaltungsgebäudes zu erfolgen hat; dies soll Begegnungen in den Fluren auf ein notwendiges Minimum reduzieren.

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 23.04.2020.

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Start der Schulen in Vorbereitung: Im ersten Schritt starten auf Entscheidung des Bildungsministeriums ab 27.4.2020 die Prüfungsklassen der FOS Katzenelnbogen, der BBS Lahnstein und Diez.
500 Schüler gehen ihre Prüfungen an. Landrat Frank Puchtler informierte sich vor Ort bei den Schulleitern über die Vorbereitungen. 

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