Keine Windkraft in Hambach

Der Gemeinderat Hambach hat mit Mehrheit (7 Ja-, 2 Nein-Stimmen) beschlossen: Kein Windkraftrad unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Hambachs. Nach über zweistündiger Beratung und Diskussion aller relevanten Aspekte war es für den Gemeinderat klar: Es wird keinen Vertrag mit den Betreibern über die Nutzung der gemeindeeigenen Poststraße geben. Dies bedeutet, dass die Windenergieanlage S 9 des Altendiezer Windparks nicht an der vorgesehenen Stelle errichtet werden kann. Vielmehr muss die Anlage so weit nach hinten in die Gemarkung Heistenbach verlegt werden, dass eine wie auch immer geartete Berührung der Hambacher Alten Poststraße nicht erfolgt. Gleichzeitig verwahrte sich der Gemeinderat entschieden gegen die insbesondere in der Rhein-Lahn-Zeitung erhobenen Vorwürfe, er habe nicht rechtzeitig über die vorgesehenen Maßnahmen informiert. Umso ärgerlicher war dies für den Gemeinderat, da der Initiator der Pressemeldung vorher vom Bürgermeister in einem Gespräch einen nachvollziehbaren Beleg für die schnelle Information der Bürger über die Hambacher Nachrichten erhalten hatte. Der Gemeinderat hat daher in einer Stellungnahme die Rhein-Lahn-Zeitung aufgefordert im Rahmen der weiteren Berichterstattung den Sachverhalt richtig zu stellen. Die Presseveröffentlichungen haben wir nachfolgend eingestellt.

 

Sehr geehrter Herr Egenolf,

sehr geehrter Herr Westerweg,

gestern hat der Gemeinderat Hambach mehrheitlich beschlossen, dass mit dem Planungskonsortium des Windparks Altendiez kein Vertrag hinsichtlich einer Nutzung gemeindlichen Eigentums abgeschlossen wird. Das hat zur Konsequenz, dass eine Windenergieanlage (S 9) nicht unmittelbar an der Gemarkungsgrenze errichtet werden darf, da sonst der Rotorüberwurf die an dieser Stelle gemeindeeigene „alte Poststraße“ tangieren würde. Zudem wäre eine Baulasteintragung erforderlich, die somit ebenfalls nicht realisiert wird.

Begründet wird die Versagung u.a. durch den Umstand, dass sich um Hambach herum vier Windparks in Planung befinden (Elz, Ahlbach/Staffel, Altendiez und Görgeshausen), die bei Realisierung um Hambach herum insgesamt 16 sichtbare Anlagen von über 200 Metern Höhe aufweisen. Zwei Anlagen (realisiert im Windpark Elz) stehen in einer Entfernung von 800 – 1000 Metern, neun weitere um die 1000 – 1300 Metern. Da hier verschiedene Genehmigungsbehörden von zwei Bundesländern tangiert sind, hat der Gemeinderat Hambach erhebliche Zweifel, ob die Auswirkungen aller vier Windparks in ihrer Gesamtheit überhaupt berücksichtigt werden. Der Gemeinderat ist daher der Auffassung, dass das Genehmigungsverfahren angehalten werden soll, damit alle relevanten Kriterien in ihrer Wechselwirkung zueinander einer Prüfung unterzogen werden. Dies ist nach Ansicht des Gemeinderates auch deswegen erforderlich, weil der Verwaltungsgerichtshof Bayern unlängst die Verfahrensweise der bayerischen Landesregierung in einem Urteil bestätigt hat, dass zu Siedlungsgebieten ein Abstand der zehnfachen Höhe eines geplanten Windrades einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass bei 200 Meter hohen Windrädern in Bayern 2000 Meter Abstand zu Siedlungsflächen einzuhalten sind. Auch sollte abgewartet werden, wie sich der von den großen Anlagen erzeugte Infraschall  auf die Gesundheit von Menschen auswirkt. Eine solche Untersuchung wurde in Dänemark in Auftrag gegeben, nachdem beunruhigende Vorkommnisse in der Tierhaltung (etliche Tiere, die in der Nähe von Windrädern gehalten wurden, fielen übereinander her und fügten sich z.T. tödliche Wunden zu) einen Großteil dänischer Kommunen dazu veranlasste ihre Windparkpläne auf Eis zu legen (Artikel „Die Welt“ vom 1.3.2015: Macht Windkraft krank?). Das Ergebnis der Studie wird 2017 erwartet.

Nach Ansicht des Gemeinderates Hambach bietet das ab 1. Januar 2017 vorgesehene geänderte Genehmigungsverfahren mehr Transparenz und bessere Prüfungsmöglichkeiten der tatsächlichen Windenergiegewinnung, da doch häufig Zweifel an der Ergiebigkeit von Windparks aufkommen. Nicht zuletzt die Äußerungen des Elzer Bürgermeisters, der seinen Bürgern eine Beteiligung am Windpark Elz wegen zu geringer Rendite (Weilburger Tagblatt vom 16.01.16), lassen zumindest den Schluss zu, dass sich die Windenergieanlagen um Hambach herum ähnlich einschätzen lassen. Beim Elzer Bürgermeister handelt es sich um den Treiber der Realisierung des Elzer Windparks.

Der Gemeinderat Hambach legt Wert auf die Feststellung, dass er sich nicht grundsätzlich gegen die Realisierung alternativer Energiequellen stellt. Jedoch sollten Realisierungen insbesondere von Windrädern in einer Art und Weise angegangen werden, dass auch alle Wechselwirkungen zueinander einer Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Durch seine Lage unmittelbar an der Landesgrenze zu Hessen ist Hambach von zwei Seiten tangiert. In diesem Zusammenhang muss auch die Planung der Raststätte am Elzer Berg (A 3) gesehen werden. Hier soll unmittelbar an der Landesgrenze die größte Rastanlage Hessens entstehen. Die damit einhergehenden Auswirkungen und Beeinträchtigungen betreffen insbesondere Rheinland-Pfälzer Gemeinden (Görgeshausen, Hambach) und nicht im mindesten die Gemeinde Elz, auf deren Gemarkung die Rastanlage entstehen soll. Eine solche Kumulation von für das Rheinland-Pfälzer Grenzgebiet betreffenden Vorhaben wird ganz entscheidend die Lebensqualität Hambach beeinträchtigen. Eine Dorfentwicklung, die unlängst in Hambach mit sehr viel Engagement initiiert wurde, dürfte bei Realisierung der Vorhaben ziemlich illusorisch werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Sehr

 

Schreiben an die Rhein-Lahn Zeitung

Guten Tag,

wir geben Ihnen nachfolgenden Text zur Kenntnis mit der bitte um entsprechende Umsetzung.

Die Rhein-Lahn-Zeitung veröffentlichte am 12.5.16 in ihrer Lokalausgabe einen Artikel „Umfrage: Bürger gegen weitere Windkraftanlagen“. In diesem wurden Behauptungen wiedergegeben, die schlichtweg falsch sind.

Der Gemeinderat Hambach widerspricht der Darstellung und bittet die Verantwortlichen um Richtigstellung im Rahmen der Berichterstattung zu den um Hambach herum entstandenen oder in der Planung befindlichen Windparks.

Im Einzelnen:

Es wird behauptet, dass „… lediglich zehn Tage nach der am 2. Mai erfolgten Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag eine nichtöffentliche Ratssitzung zur Entscheidung für oder gegen die Errichtung weiterer Windkraftanlagen ansteht…“

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass am 12. Mai im Gemeinderat über einen vom Windparkbetreiber angebotenen Vertrag zur Nutzung gemeindeeigenen Eigentums beschlossen werden sollte (Weitere Einzelheiten siehe Pressemitteilung der Gemeinde Hambach, Ihnen ebenfalls heute übermittelt). Da es sich hier um Vertragsrecht handelt, muss die Behandlung nichtöffentlich erfolgen. Dieser Punkt wurde in der Bürgerversammlung deutlich angesprochen, auch der Umstand, dass Hambach keine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Realisierung des Windparks Altendiez hat. Zudem hatte ich das Herrn Faßbender in einem zusätzlich geführten Gespräch am Mittwoch, dem 11.5.16, an dem sein Vater teilnahm, nochmals verdeutlicht.

Es wird behauptet: ….“stelle sich die Frage, weshalb Ortsbürgermeister und Gemeinderat nicht früher über das Thema informiert haben:“

Diese Frage stellt sich dem Gemeinderat nicht. Die Planung des Windparks Altendiez wird seit 2010 betrieben und wurde mehrfach in den Medien behandelt. Für die Gemeinde Hambach ergab sich bis zum Beginn kein neuer Sachstand, der berichtenswert gewesen wäre. Am 3.3.16 kam es zu einem ersten Gespräch zwischen dem Ortsbürgermeister von Altendiez, Vertretern der Betreiberfirmen und dem Ortsbürgermeister von Hambach. In diesem Gespräch erfuhr die Gemeinde erstmalig davon, dass der Betreiber einen Vertrag mit der Gemeinde abschließen will, da ein Windrad von der Planung her unmittelbar an einem gemeindeeigenen Weg entstehen soll. Es wurde vereinbart, dass am 21.4.16 in einer Gemeinderatssitzung vom Betreiber über das Vorhaben berichtet werden soll. Am 1.4.16 hat der Ortsbürgermeister in den „Hambacher Nachrichten“ (ein Informationsblatt, das in alle Hambacher Haushalte verteilt wird) darauf hingewiesen, dass sich neue Planungen in Bezug auf den Windpark Altendiez abzeichnen.

Der Text im Einzelnen, nachzulesen auch auf der Website der Gemeinde Hambach, www.gemeinde-hambach.de:

„Derzeit wird die Gemeinde Hambach mit der Planung des Windparks Altendiez beschäftigt. In diesem Zusammenhang haben sich die ausführenden Firmen mit uns in Verbindung gesetzt, ob u.a. gemeindeeigene Wege für Transportzufahrten genutzt werden können. Zwei Windräder sollen an der Poststraße in etwa 1100 Metern Entfernung zum Ortsrand entstehen, weitere 6 in einer weiteren Entfernung von 3 – 4 km in den Gemarkungen Altendiez und Heistenbach. Der Gemeinderat hat hier die Bitte geäußert, dass das Konsortium in absehbarer Zeit im Rahmen einer Bürgerinfoveranstaltung  informiert. Eine entsprechende Genehmigung wird von dem zukünftigen Betreiber, den Landesforsten, initiiert. Das Verfahren soll öffentlich durchgeführt werden, um eine hohe Transparenz sicherzustellen. Die Realisierung dieses Windparks hat für Hambach Auswirkungen, die zum einen mit einer „Windmastskyline“ zu tun haben, zum anderen aber auch die Chance auf nicht unerhebliche Einnahmen für die Gemeindekassen bieten. Hier bedarf es sorgfältiger Prüfungen, um zu einer sauberen Positionierung zu kommen. Insofern ist eine intensive Befassung mit dem Thema für uns unerlässlich.“

Diese Informationen wurden auch den beiden Herren Faßbenderzur Kenntnis gebracht.

Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung ebenfalls alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Realisierung des Windparks Altendiez gestoppt mit dem Hinweis, dass keinerlei Informationen vorlägen und diese erst auf den Tisch gelegt werden sollten.

Es wird behauptet: „Die Ortsgemeinde hätte nach Meinung von Steffen Faßbender ihrerseits eine entsprechende Befragung der Bürger durchführen können.“

Da es sich um eine Meinungsäußerung von Herrn Faßbender handelt, kann man das so stehen lassen. Es sollte in diesem Zusammenhang allerdings erwähnt werden, dass auch die Bürgerbefragung in der Bürgerinfoveranstaltung eingehend diskutiert wurde. Hierzu verwies der Ortsbürgermeister auf den Umstand, dass ein Gemeinderat andere Prüfkriterien zugrunde legen muss als nur die Betroffenheit der Bürger. Da die Gemeinde einen defizitären Haushalt anmelden muss, kommt es zu  entsprechenden Rügen der Kommunalaufsicht. Die Gemeinde ist also gehalten alle Einkommensquellen zu nutzen, die sich ergeben können. U.a. wurde deshalb auch unlängst die Einführung einer Pferdesteuer geprüft. Der Ortsbürgermeister verwies auf die möglichen Schieflagen einer Bürgerbefragung, die gerade diese Aspekte nicht berücksichtigt. Dies wurde auch von Herrn Werner Faßbender (Senior) sehr drastisch vorgetragen, dass ihn als Bürger die Haushaltslage nicht interessiere, sondern eher der Umstand, dass seine Immobilie an Wert verlieren könnte. Es erfolgte in diesem Zusammenhang eine Richtigstellung durch den Beigeordneten, der nochmals darauf hinwies, was in der Kompetenz der Gemeinde liegt, und was nicht. Er regte an, dass sich durchaus eine Bürgerinitiative bilden könnte, die ihren Willen entsprechend zum Ausdruck bringt.            

Es bleibt dem Gemeinderat eigentlich nur die Feststellung, dass die Aussagen in dem Artikel wider besseres Wissen in die Welt gesetzt wurden.

Zur Befragung der Bürger Hambachs:

Der Gemeinderat begrüßte diese Initiative. Die Bürgerinformationsveranstaltung diente letztendlich auch dazu, dass der Gemeinderat ein Gefühl dafür bekommt, wie die Stimmungslage in der Dorfgemeinschaft zu bewerten ist. Die Art und Weise der Umsetzung war allerdings sehr bedenklich. Zum einen war die Fragestellung nicht klar definiert, zum anderen fanden sich in den Listen ganze Familienmitglieder nebst Kindern wieder. Unterschriften fehlten, da kein Unterschriftsfeld vorgesehen war.  Der Ortsbürgermeister hat dies Herrn WernerFaßbender aufgezeigt, dass die Aussagekraft der Umfrage daher in der Außenwirkung minimal bis nichtig ist. Auch wurden dem Bürgermeister bei der Übergabe der Listen (Kopien) Auswertungsunterlagen übergeben, die zwingende Belange des Datenschutzes nicht berücksichtigten. Die Unterlagen sind seitdem unter Verschluss.

Abschließend zeigt sich der Gemeinderat irritiert über den Umstand, dass die Rhein-Lahn-Zeitung diese Behauptungen ohne Rückkoppelung zum Ortsbürgermeister, der dann Gelegenheit zu einer Stellungnahme gehabt hätte, abdruckte. Gerade in der Vergangenheit wurde das Thema durch den Ortsbürgermeister offensiv in bisher vertrauensvoller Zusammenarbeit (Herrn Egenolf) behandelt.

Da diese nun erfolgte Veröffentlichung  zu einer Rufschädigung führen kann, sollte sehr zeitnah von Ihnen die Position des Gemeinderates in geeigneter Weise der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.So wurde eine Kopie des Artikels in Übergröße am Rathauseingang durch Unbekannt angebracht.

Es bleibt zum Schluss nur die Erwähnung, dass aus den vorgenannten Gründen die Gewichtung der Bürgerbefragung eine eher nachgeordnete Rolle bei der Entscheidungsfindung eingenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Sehr